Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 4 Alg II-V, Berechnung des Einkommens in sonstigen Fällen
§ 4 Alg II-V
Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung - Alg II-V)
Bundesrecht
§ 4 Alg II-V – Berechnung des Einkommens in sonstigen Fällen
1Für die Berechnung des Einkommens aus Einnahmen, die nicht unter die §§ 2 und 3 fallen, ist § 2 entsprechend anzuwenden. 2Hierzu gehören insbesondere Einnahmen aus
- 1.
Sozialleistungen,
- 2.
Vermietung und Verpachtung,
- 3.
Kapitalvermögen sowie
- 4.
Wehr-, Ersatz- und Freiwilligendienstverhältnissen.
Satz 2 Nummern 2 und 3 geändert durch V vom 18. 12. 2008 (BGBl I S. 2780). Nummer 4 angefügt durch V vom 18. 12. 2008 (a. a. O.), geändert durch V vom 21. 6. 2011 (BGBl I S. 1175).