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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Bürgergeld-V - Bürgergeld-Verordnung
Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Bürgergeld (Bürgergeld-Verordnung - Bürgergeld-V)
Bundesrecht
Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Bürgergeld
(Bürgergeld-Verordnung - Bürgergeld-V)
Vom 17. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2942)
Zuletzt geändert durch Artikel 12 Absatz 8 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2328)
Auf Grund des § 13 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954, 2955), der durch Artikel 1 Nr. 11 des Gesetzes vom 20. Juli 2006 (BGBl. I S. 1706) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen:
Redaktionelle Inhaltsübersicht | §§ |
---|---|
Nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen | 1 |
Berechnung des Einkommens aus nichtselbständiger Arbeit | 2 |
Berechnung des Einkommens aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft | 3 |
Berechnung des Einkommens in sonstigen Fällen | 4 |
Begrenzung abzugsfähiger Ausgaben | 5 |
Beträge für die Prüfung der Hilfebedürftigkeit | 5a |
Pauschbeträge für vom Einkommen abzusetzende Beträge | 6 |
Nicht zu berücksichtigendes Vermögen | 7 |
Wert des Vermögens | 8 |
Übergangsvorschrift | 9 |
Inkrafttreten, Außerkrafttreten | 10 |