Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 113 EStG, Anspruchsberechtigung
§ 113 EStG
Einkommensteuergesetz (EStG)
Bundesrecht
XV. – Energiepreispauschale
§ 113 EStG – Anspruchsberechtigung
Unbeschränkt Steuerpflichtige nach § 1 Absatz 1, die im Veranlagungszeitraum 2022 Einkünfte aus § 13, § 15, § 18 oder § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 erzielen, haben Anspruch auf eine Energiepreispauschale.
Zu § 113: Angefügt durch G vom 23. 5. 2022 (BGBl I S. 749).