Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 73 EStG (weggefallen)
§ 73 EStG
Einkommensteuergesetz (EStG)
Bundesrecht
X. – Kindergeld
§ 73 EStG
(weggefallen) (1)
zur Weiteranwendung des § 73 EStG für Zeiträume vor dem 1. Januar 1999 siehe Anwendungsvorschrift § 52 Absatz 63 EStG 2009 in der bis zum 31. Dezember 2013 gültigen Fassung