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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 73 EStG (weggefallen)
§ 73 EStG
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§ 73 EStG
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zur Weiteranwendung des § 73 EStG für Zeiträume vor dem 1. Januar 1999 siehe Anwendungsvorschrift § 52 Absatz 63 EStG 2009 in der bis zum 31. Dezember 2013 gültigen Fassung
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