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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 35 SGB II (weggefallen)
§ 35 SGB II
Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende -
Bundesrecht
Abschnitt 2 – Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts → Unterabschnitt 6 – Verpflichtungen Anderer
§ 35 SGB II
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