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BFH, 27.11.1991 - X R 99/90 - Öffentlichkeit; Spruchkörper
Bundesfinanzhof
Urt. v. 27.11.1991, Az.: X R 99/90
Öffentlichkeit; Spruchkörper
Fundstellen:
BFHE 166, 524 - 527
BB 1992, 769 (Kurzinformation)
BB 1992, 1271-1272 (Volltext mit amtl. LS)
BStBl II 1992, 411-413 (Volltext mit amtl. LS)
DStZ 1992, 625-628 (Urteilsbesprechung von Dr. Lutz Kretschmar)
HFR 1992, 294-295 (Volltext mit amtl. LS)
BFH, 27.11.1991 - X R 99/90
Amtlicher Leitsatz:
Wenn es darum geht, ob eine Beeinträchtigung der Öffentlichkeit auf den Willen des Gerichts zurückzuführen ist, muß sich ein Spruchkörper jedenfalls das Verhalten des ihm angehörenden Berufsrichters zurechnen lassen.
Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BFH - 27.11.1991 - AZ: X R 98/90weitere Verbundverfahren:
BFH - 27.11.1991 - AZ: X R 100/90