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BFH, 09.10.1975 - V R 8/75 - Uneingeschränkt gewährte Aussetzung der Vollziehung; Gefährdung des Abgabenanspruchs; Sicherheitsleistung ; Gerichtliche Prüfung; Angefochtener Verwaltungsakt; Ermessen; Ermessensausübung
Bundesfinanzhof
Urt. v. 09.10.1975, Az.: V R 8/75
Uneingeschränkt gewährte Aussetzung der Vollziehung; Gefährdung des Abgabenanspruchs; Sicherheitsleistung ; Gerichtliche Prüfung; Angefochtener Verwaltungsakt; Ermessen; Ermessensausübung
Fundstellen:
BFHE 117, 14 - 19
BStBl II 1976, 53
DStR 1976, 76-77 (Volltext mit amtl. LS)
BFH, 09.10.1975 - V R 8/75
Amtlicher Leitsatz:
Die nach § 96 Abs. 1 Nr. 2 AO getroffene Verfügung, eine zunächst uneingeschränkt gewährte Aussetzung der Vollziehung wegen der später eingetretenen Gefährdung des Abgabenanspruchs nunmehr an eine Sicherheitsleistung zu knüpfen (§ 242 Abs. 2 Satz 4 AO), kann von den Gerichten nur dahin geprüft werden, ob die Behörde beim Erlaß des angefochtenen Verwaltungsakts Inhalt und Ausmaß des ihr eingeräumten Ermessens beachtet hat.
Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BFH - 09.10.1975 - AZ: V R 6/75weitere Verbundverfahren:
BFH - 09.10.1975 - AZ: V R 9/75
BFH - 09.10.1975 - AZ: V R 10/75