Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Die Inhalte des Bereichs „Fachwissen SV“ geben Ihnen kostenlos Auskunft zu allen Themen der Sozialversicherung. Sie sind ein exklusives Angebot für eingeloggte Nutzer.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
DEÜV-SystemGs - DEÜV-Systemuntersuchungsgrundsätze
Gemeinsame Grundsätze für die Systemprüfung nach § 22 Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV)
Bundesrecht
Gemeinsame Grundsätze für die Systemprüfung nach § 22 Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV)
in der vom 01.01.2023 an geltenden Fassung
Für die Übermittlung und den Abruf von Sozialdaten aus zertifizierten Programmen und Ausfüllhilfen an die Sozialversicherungsträger legen die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung mit diesen Gemeinsamen Grundsätzen das Nähere zur Systemuntersuchung sowie zur Übermittlung und Weiterleitung von Daten innerhalb der Sozialversicherung fest. Diese Regelungen gelten auch für das Meldeverfahren mit den berufsständischen Versorgungseinrichtungen.
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, die für die landwirtschaftliche Sozialversicherung besondere Aufgaben nach dem Zweiten Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989), dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte wahrnimmt, und die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen haben an diesen Grundsätzen mitgewirkt.
Die Gemeinsamen Grundsätze sind durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach Anhörung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände am 11.06.2021 genehmigt worden.
Änderungen zur vorherigen Fassung sind durch Unterstreichung gekennzeichnet.
Inhaltsverzeichnis | Abschnitt |
Voraussetzungen für den Datenaustausch mit einem Entgeltabrechnungsprogramm oder einer Ausfüllhilfe | 1 |
Systemuntersuchung bei Entgeltabrechnungsprogrammen | 2 |
Inhalt, Ziel und Anlass einer Systemuntersuchung | 2.1 |
Systemprüfung | 2.2 |
Pilotprüfung | 2.3 |
Ergebnis einer Systemuntersuchung | 2.4 |
Qualitätssicherung | 2.5 |
Qualitätskontrolle | 2.5.1 |
Qualitätsmanagement | 2.5.2 |
Aufbau der Entgeltabrechnungsprogramme | 3 |
Basismodul | 3.1 |
Zusatzmodule | 3.2 |
Rechtsgrundlagen für das Basismodul und die Zusatzmodule | 3.3 |
Prüfung von Ausfüllhilfen | 4 |
Voraussetzungen für den Abruf von Daten mit einem Zeiterfassungssystem | 5 |
Systemuntersuchung bei Zeiterfassungssystemen | 6 |
Inhalt, Ziel und Anlass einer Systemuntersuchung | 6.1 |
Systemprüfung bei Zeiterfassungssystemen | 6.2 |
Pilotprüfung bei Zeiterfassungssystemen | 6.3 |
Ergebnis einer Systemuntersuchung bei Zeiterfassungssystemen | 6.4 |
Qualitätssicherung bei Zeiterfassungssystemen | 6.5 |
Qualitätskontrolle bei Zeiterfassungssystemen | 6.5.1 |
Qualitätsmanagement bei Zeiterfassungssystemen | 6.5.2 |
Aufbau der Zeiterfassungssysteme | 7 |
Basismodul Zeiterfassungssystem | 7.1 |
Zusatzmodul für Zeiterfassungssysteme | 7.2 |
Rechtsgrundlagen für das Basismodul und das Zusatzmodul | 7.3 |
Beratung | 8 |
Verarbeitung von eingehenden Daten durch Annahmestellen | 9 |
Annahme und Datenprüfung | 9.1 |
Qualitätsmanagement-Datenbank | 9.2 |
Datenweiterleitung von Meldungen innerhalb der Sozialversicherung | 10 |
Abkürzungsverzeichnis | 11 |