Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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R 10.3 EStR 2005, R 10.3 Versorgungsleistungen
R 10.3 EStR 2005
Einkommensteuer-Richtlinien 2005 (EStR 2005)
Bundesrecht
Zu § 10 EStG
R 10.3 EStR 2005 – R 10.3
Versorgungsleistungen
(1) Versorgungsleistungen , die mit steuerbefreiten Einkünften, z.B. auf Grund eines DBA, in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, können nicht als Sonderausgaben abgezogen werden.
(2) 1 Versorgungsleistungen , die freiwillig oder auf Grund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht geleistet werden, sind grundsätzlich nicht als Sonderausgaben abziehbar. 2Das gilt auch für Zuwendungen an eine gegenüber dem Stpfl. oder seinem Ehegatten gesetzlich unterhaltsberechtigte Person oder an deren Ehegatten (§ 12 Nr. 2 EStG).
Zu R 10.3: Geändert am 18. 12. 2008 (BStBl Nr. 21) und 25. 3. 2013 (BStBl I S. 276).