Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Die Inhalte des Bereichs „Fachwissen SV“ geben Ihnen kostenlos Auskunft zu allen Themen der Sozialversicherung. Sie sind ein exklusives Angebot für eingeloggte Nutzer.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
R 34.3 EStR 2005, R 34.3 Besondere Voraussetzungen für die Anwendung des § 34 Abs. 1 EStG
R 34.3 EStR 2005
Einkommensteuer-Richtlinien 2005 (EStR 2005)
Bundesrecht
Zu § 34 EStG
R 34.3 EStR 2005 – R 34.3
Besondere Voraussetzungen für die Anwendung des § 34 Abs. 1 EStG
(1) Entschädigungen i.S.d. § 24 Nr. 1 EStG sind nach § 34 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 2 EStG nur begünstigt, wenn es sich um außerordentliche Einkünfte handelt; dabei kommt es nicht darauf an, im Rahmen welcher Einkunftsart sie angefallen sind.
(2) 1Die Nachzahlung von >Nutzungsvergütungen und Zinsen i.S.d. § 34 Abs. 2 Nr. 3 EStG muss einen Zeitraum von mehr als 36 Monaten umfassen. 2Es genügt nicht, dass sie auf drei Kalenderjahre entfällt.
Zu R 34.3: Geändert am 25. 3. 2013 (BStBl I S. 276).