Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 3.4.2 MDKRL, Zusammenhangsfragen
Tit. 3.4.2 MDKRL
Richtlinien über die Zusammenarbeit der Krankenkassen mit den Medizinischen Diensten der Krankenversicherung
Bundesrecht
Tit. 3 – Beratung und Begutachtung in Einzelfällen → Tit. 3.4 – Sonstige Begutachtungsanlässe
Tit. 3.4.2 MDKRL – Zusammenhangsfragen
Soweit bei der Beurteilung versicherungsrechtlicher Ansprüche medizinische Zusammenhangsfragen zu klären sind und die Angaben des behandelnden Arztes nicht ausreichen, kann die Krankenkasse den MDK insbesondere zur Klärung folgender Fragen in Anspruch nehmen:
- Handelt es sich im Sinne von § 48 SGB V, § 1 Abs. 1 Satz 2 LFZG [aktuell: § 3 Abs. Satz 2 EFZG] um dieselbe Krankheit?
- Ist die Krankheit auf einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen (§ 11 Abs. 4 SGB V)?
- Beruht die Krankheit auf einem Versorgungsleiden (z. B. Wehrdienstbeschädigung)?
- Ist die Krankheit Folge eines sonstigen Unfalles (z. B. Verkehrsunfall)?
- Liegen medizinische Merkmale für die Annahme eines sog. missglückten Arbeitsversuches vor?
- Steht die Krankheit im Zusammenhang mit einem Behandlungsfehler?