Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 2.4.2 MDKRL, Bewertungsausschüsse der Ärzte (Zahnärzte) und Krankenkassen
Tit. 2.4.2 MDKRL
Richtlinien über die Zusammenarbeit der Krankenkassen mit den Medizinischen Diensten der Krankenversicherung
Bundesrecht
Teil A – Richtlinien über die Zusammenarbeit der Krankenkassen mit den Medizinischen Diensten der Krankenversicherung → Tit. 2 – Beratung in Grundsatz- und Vertragsfragen
Tit. 2.4.2 MDKRL – Bewertungsausschüsse der Ärzte (Zahnärzte) und Krankenkassen
Beratungsbedarf ergibt sich bei der Erörterung in den Bewertungsausschüssen und der Arbeitsausschüsse bei der Beurteilung einzelner Leistungspositionen, von Leistungskomplexen sowie bei den vertraglichen Anwendungs- und Anschlussbestimmungen. Insbesondere die mit der Neueinführung von Leistungen notwendige Bewertung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab erfordert eine Beurteilung hinsichtlich ihrer Wirkungen auf die medizinische Versorgung sowie deren ökonomischer Konsequenzen. Im Übrigen ist eine ständige Überprüfung der Bewertungsrelationen der Leistungen untereinander nötig.