Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. B 7.2.5 GeringfügigRL, Auswirkungen ab 1. Januar 2024
Tit. B 7.2.5 GeringfügigRL
Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen (Geringfügigkeits-Richtlinien)
Bundesrecht
Tit. B 7 – Fortbestand der Versicherungspflicht und Befreiung von der Versicherungspflicht in Übergangsfällen → Tit. B 7.2 – Übergangsfälle vom 1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2023
Tit. B 7.2.5 GeringfügigRL – Auswirkungen ab 1. Januar 2024
Sofern keine Änderung im Beschäftigungsverhältnis eintritt, finden die Bestandsschutzregelungen spätestens ab 1. Januar 2024 keine Anwendung mehr. Von diesem Zeitpunkt an liegt dann auch in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung eine geringfügig entlohnte Beschäftigung mit der Anwendung der sich daraus ergebenden besonderen versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Regelungen vor.