Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. I 1 GeringfügigRL, Besteuerung des Arbeitsentgelts aus geringfügig entlohnten Beschäftigungen
Tit. I 1 GeringfügigRL
Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen (Geringfügigkeits-Richtlinien)
Bundesrecht
Tit. I – Steuerliche Behandlung von geringfügig entlohnten Beschäftigungen
Tit. I 1 GeringfügigRL – Besteuerung des Arbeitsentgelts aus geringfügig entlohnten Beschäftigungen
Das Arbeitsentgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 oder des § 8a SGB IV ist stets steuerpflichtig. Die Lohnsteuer vom Arbeitsentgelt ist pauschal oder nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen zu erheben.