Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. B 2.2.4.6 GeringfügigRL, Nachträgliche Feststellung der unzulässigen Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
Tit. B 2.2.4.6 GeringfügigRL
Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen (Geringfügigkeits-Richtlinien)
Bundesrecht
Tit. B 2.2 – Geringfügig entlohnte Beschäftigungen → Tit. B 2.2.4 – Geringfügig entlohnte Beschäftigungen in der Rentenversicherung, die nach dem 31. Dezember 2012 aufgenommen wurden
Tit. B 2.2.4.6 GeringfügigRL – Nachträgliche Feststellung der unzulässigen Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
Hat die Minijob-Zentrale (vgl. E) der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Meldung durch den Arbeitgeber widersprochen, erlangt die Befreiung nach § 6 Abs. 3 SGB VI Bestandskraft. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht unzulässig war, kann eine Korrektur nur unter Beachtung der Vorschriften über die Rücknahme von Verwaltungsakten nach dem SGB X erfolgen.