Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Tit. 7 GeringfügigRL, Geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten
Tit. 7 GeringfügigRL
Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen (Geringfügigkeits-Richtlinien)
Bundesrecht
Tit. D – Meldungen
Tit. 7 GeringfügigRL – Geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten
Geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten sind im Rahmen des Haushaltsscheck-Verfahrens bei der Minijob-Zentrale zu melden. Näheres hierzu regelt das Gemeinsame Rundschreiben "Haushaltsscheck-Verfahren" der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung.