Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Prävention
Prävention
Normen
Kurzinfo
Das Präventionsgesetz vom 17.07.2015 hat die Bedeutung der Prävention für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) verstärkt und die Förderung der gesundheitlichen Eigenkompetenz und Eigenverantwortung der Versicherten hervorgehoben. Zur Prävention i.S.d. Krankenversicherung zählen grundsätzlich alle vorbeugenden Maßnahmen, die vor dem Eintritt einer Krankheit erbracht werden. Man unterscheidet
- primäre Prävention: Ausschaltung von Faktoren, die als gesundheitsschädigend gelten,
- sekundäre Prävention: Sicherstellung der frühestmöglichen Diagnose von Erkrankungen,
- tertiäre Prävention: Krankheitsfolgen mildern, einen Rückfall bei schon entstandenen Krankheiten vermeiden und eine Verschlimmerung der Erkrankung verhindern.
Der Leistungskatalog der GKV im Bereich Prävention umfasst folgende Fachgebiete:
- Primäre Prävention (Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken) und Gesundheitsförderung (Leistungen zur Förderung des selbstbestimmten gesundheitsorientierten Handelns der Versicherten): s. Krankheitsverhütung
- Betriebliche Gesundheitsförderung und Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren: s. Betriebliche Gesundheitsförderung
- Förderung der Selbsthilfe: s. Selbsthilfe
- Primäre Prävention durch Schutzimpfungen: s. Schutzimpfungen
- Verhütung von Zahnerkrankungen allgemein: s. Zahnprophylaxe
- Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung: s. Zahnprophylaxe bei Pflegebedürftigen und Behinderten
- Medizinische Vorsorgeleistungen: s. Kur-Vorsorge
- Modellvorhaben zur Verbesserung der Qualität und Effizienz der Gesundheitsförderungs- und Präventionsleistungen: s. Modellvorhaben
Siehe auch