Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Kur - Entgeltfortzahlung
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Normen
Kurzinfo
Während der von einem Sozialleistungsträger bewilligten Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung wie bei Arbeitsunfähigkeit, wenn sie in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation durchgeführt wird. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber den Zeitpunkt des Antritts der Maßnahme, die voraussichtliche Dauer und eine eventuelle Verlängerung unverzüglich mitzuteilen (§ 9 EFZG).
Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung gewährt der zuständige Sozialleistungsträger zur Bestreitung des Lebensunterhaltes bestimmte Entgeltersatzleistungen, z.B. Krankengeld oder Übergangsgeld bzw. Verletztengeld usw. Die Krankenkassen sind beim Ausfüllen der Anträge behilflich.