Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Fernsprechgebühren
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Normen
Kurzinfo
Ersatz für Fernsprechgebühren aus dienstlichem Anlass ist steuer- und beitragsfrei. Die Beitragspflicht von erstatteten Fernsprechgebühren i.R.d. doppelten Haushaltsführung richtet sich nach den im Steuerrecht getroffenen Regelungen. Das Gleiche gilt für Fernsprechgebührenersatz bei Auswärtstätigkeiten.