Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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EntschG - EntschädigungsG
Gesetz über die Entschädigung nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (Entschädigungsgesetz)
Bundesrecht
Gesetz über die Entschädigung nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen
(Entschädigungsgesetz)
In der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2004 (BGBl. I S. 1658)
Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Mai 2011 (BGBl. I S. 920)
Redaktionelle Inhaltsübersicht | §§ |
---|---|
Grundsätze der Entschädigung | 1 |
Berechnung der Höhe der Entschädigung | 2 |
Berechnung des Zahlungsanspruchs bei fehlgeschlagener Anrechnung von Verbindlichkeiten | 2a |
Bemessungsgrundlage der Entschädigung für Grundvermögen und land- und forstwirtschaftliches Vermögen | 3 |
Bemessungsgrundlage der Entschädigung für Unternehmen | 4 |
Bemessungsgrundlage der Entschädigung für Forderungen und Schutzrechte | 5 |
Bemessungsgrundlage der Entschädigung für bewegliche Sachen | 5a |
Anrechnung einer erhaltenen Gegenleistung oder einer Entschädigung | 6 |
Kürzungsbeträge | 7 |
Entschädigung bei Abzug von Lastenausgleich | 8 |
Entschädigungsfonds | 9 |
Einnahmen des Entschädigungsfonds | 10 |
Bewirtschaftung des Entschädigungsfonds | 11 |
Zuständigkeit und Verfahren | 12 |