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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 26c SchwbAV, Prämien zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements
§ 26c SchwbAV
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
Bundesrecht
2. Unterabschnitt – Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben → II. – Leistungen an Arbeitgeber
§ 26c SchwbAV – Prämien zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements
Arbeitgeber können zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements Prämien erhalten.
Eingefügt durch G vom 23. 4. 2004 (BGBl I S. 606).
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