Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 47 ALG, Berechnungsgrundsätze
§ 47 ALG
Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG)
Bundesrecht
Siebter Abschnitt – Durchführung → Dritter Unterabschnitt – Berechnungsgrundsätze
§ 47 ALG – Berechnungsgrundsätze
Die Berechnungsgrundsätze der §§ 121 bis 123 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch gelten entsprechend.