Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 18 LadSchlG (weggefallen)
§ 18 LadSchlG
Gesetz über den Ladenschluss
Bundesrecht
Vierter Abschnitt – Bestimmungen für einzelne Gewerbezweige und für den Marktverkehr
§ 18 LadSchlG
(weggefallen)