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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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TVGDV - Tarifvertragsgesetz-Durchführungsverordnung
Verordnung zur Durchführung des Tarifvertragsgesetzes
Bundesrecht
Verordnung zur Durchführung des Tarifvertragsgesetzes
In der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Januar 1989 (BGBl. I S. 76)
Zuletzt geändert durch die Verordnung vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2146)
- redaktionelle Paragrafentitel -
Redaktionelle Inhaltsübersicht | §§ |
---|---|
Erster Abschnitt | |
Tarifausschuss | |
Errichtung/Zusammensetzung | 1 |
Verhandlungen/Beratungen/Beschlussfähigkeit | 2 |
Beschlüsse | 3 |
Zweiter Abschnitt | |
Allgemeinverbindlicherklärung und Aufhebung der Allgemeinverbindlichkeit | |
Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung | 4 |
Abschrift des Tarifvertrages bei Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung | 5 |
Verhandlung über den Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung | 6 |
Teilnahme mittels Video- oder Telefonkonferenz | 6a |
Beginn der Allgemeinverbindlichkeit | 7 |
Mitteilung über Entscheidung | 8 |
Abschrift des Tarifvertrages bei Allgemeinverbindlicherklärung | 9 |
Stellungnahme zur Aufhebung der Allgemeinverbindlichkeit | 10 |
Bekanntmachung | 11 |
Übertragung von Befugnissen | 12 |
Dritter Abschnitt | |
Aufhebung von Tarifordnungen und Anordnungen | 13 |
Vierter Abschnitt | |
Tarifregister | |
Bezeichnung | 14 |
Benachrichtigung der Tarifvertragsparteien. Vermerk von Bekanntmachungen | 15 |
Einsichtnahme/Auskunft | 16 |
Fünfter Abschnitt | |
Kosten | 17 |
Sechster Abschnitt | |
Schlussbestimmungen | |
(Inkrafttreten, Außerkrafttreten) | 18 |