Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 9 MiArbG, Änderung und Aufhebung
§ 9 MiArbG
Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen (Mindestarbeitsbedingungengesetz - MiArbG)
Bundesrecht
Erster Abschnitt – Festsetzung von Mindestarbeitsentgelten
§ 9 MiArbG – Änderung und Aufhebung (1)
Außer Kraft am 16. August 2014 durch Artikel 14 des Gesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348)
Die §§ 4 bis 7 gelten entsprechend für die Änderung und Aufhebung von Mindestarbeitsentgelten.
Zu § 9: Geändert durch G vom 22. 4. 2009 (BGBl I S. 818).