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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 1 UBGG, Gegenstand und Zweck des Gesetzes
§ 1 UBGG
Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften
Bundesrecht
§ 1 UBGG – Gegenstand und Zweck des Gesetzes
Dieses Gesetz regelt die Tätigkeit und Beaufsichtigung von Unternehmensbeteiligungsgesellschaften.
Zu § 1: Neugefasst durch G vom 12. 8. 2008 (BGBl I S. 1672).
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