Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 359 InsO, Verweisung auf das Einführungsgesetz
§ 359 InsO
Insolvenzordnung (InsO)
Bundesrecht
Dreizehnter Teil – In-Kraft-Treten
§ 359 InsO – Verweisung auf das Einführungsgesetz
Dieses Gesetz tritt an dem Tage in Kraft, der durch das Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung bestimmt wird.