Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 64 AsylG, Ausweispflicht
§ 64 AsylG
Asylgesetz (AsylG)
Bundesrecht
Abschnitt 6 – Recht des Aufenthalts während des Asylverfahrens
§ 64 AsylG – Ausweispflicht
(1) Der Ausländer genügt für die Dauer des Asylverfahrens seiner Ausweispflicht mit der Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung.
(2) Die Bescheinigung berechtigt nicht zum Grenzübertritt.