Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 14 AntiDHG, Änderung des HIV-Hilfegesetzes
§ 14 AntiDHG
Gesetz über die Hilfe für durch Anti-D-Immunprophylaxe mit dem Hepatitis-C-Virus infizierte Personen (Anti-D-Hilfegesetz - AntiDHG)
Bundesrecht
§ 14 AntiDHG – Änderung des HIV-Hilfegesetzes
§ 17 Abs. 1 des HIV-Hilfegesetzes vom 24. Juli 1995 (BGBl. I S. 972) wird aufgehoben; die bisherigen Absätze 2 und 3 werden Absätze 1 und 2.