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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Anlage 1.1.4 BBesG, Bundesbesoldungsordnung A - Besoldungsgruppe A 4
Anlage 1.1.4 BBesG
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Bundesrecht
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Anlage 1.1.4 BBesG – Bundesbesoldungsordnung A - Besoldungsgruppe A 4
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