Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Anlage 3.8 BBesG, Besoldungsgruppe R 8
Anlage 3.8 BBesG
Bundesbesoldungsgesetz
Bundesrecht
Anhangteil
Anlage 3.8 BBesG – Besoldungsgruppe R 8
Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht
Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof
Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof
Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht
Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht
Präsident des Bundespatentgerichts
Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts 1
Vizepräsident des Bundesfinanzhofs 1
Vizepräsident des Bundesgerichtshofs 1
Vizepräsident des Bundessozialgerichts 1
Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts 1