Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Die Inhalte des Bereichs „Fachwissen SV“ geben Ihnen kostenlos Auskunft zu allen Themen der Sozialversicherung. Sie sind ein exklusives Angebot für eingeloggte Nutzer.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
Anlage VIII BBesG, Anwärtergrundbetrag
Anlage VIII BBesG
Bundesbesoldungsgesetz
Bundesrecht
Anhangteil
Anlage VIII BBesG – Anwärtergrundbetrag
(zu § 61)
Gültig ab 1. April 2022
Laufbahnen | Grundbetrag (Monatsbetrag in Euro) |
des einfachen Dienstes | 1.232,55 |
des mittleren Dienstes | 1.307,34 |
des gehobenen Dienstes | 1.557,54 |
des höheren Dienstes | 2.387,55 |
Zu Anlage VIII: Neugefasst durch G vom 9. 7. 2021 (BGBl I S. 2444) (1. 4. 2022).