Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 317 SGB III, Auskunftspflicht bei Kurzarbeitergeld und Wintergeld
§ 317 SGB III
Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung -
Bundesrecht
Erster Abschnitt – Pflichten im Leistungsverfahren → Dritter Unterabschnitt – Auskunfts-, Mitwirkungs- und Duldungspflichten
§ 317 SGB III – Auskunftspflicht bei Kurzarbeitergeld und Wintergeld
Wer Kurzarbeitergeld oder Wintergeld bezieht oder für wen diese Leistungen beantragt worden sind, hat dem zur Errechnung und Auszahlung der Leistungen Verpflichteten auf Verlangen die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Neugefasst durch G vom 20. 12. 2011 (BGBl I S. 2854).