Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 1578a BGB, Deckungsvermutung bei schadensbedingten Mehraufwendungen
§ 1578a BGB
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Bundesrecht
Untertitel 2 – Unterhalt des geschiedenen Ehegatten → Kapitel 2 – Unterhaltsberechtigung
§ 1578a BGB – Deckungsvermutung bei schadensbedingten Mehraufwendungen
Für Aufwendungen infolge eines Körper- oder Gesundheitsschadens gilt § 1610a.