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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 19 StGB, Schuldunfähigkeit des Kindes
§ 19 StGB
Strafgesetzbuch (StGB)
Bundesrecht
Zweiter Abschnitt – Die Tat → Erster Titel – Grundlagen der Strafbarkeit
§ 19 StGB – Schuldunfähigkeit des Kindes
Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.
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