Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 1 StGB, Keine Strafe ohne Gesetz
§ 1 StGB
Strafgesetzbuch (StGB)
Bundesrecht
Erster Abschnitt – Das Strafgesetz → Erster Titel – Geltungsbereich
§ 1 StGB – Keine Strafe ohne Gesetz
Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.