Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 1114 ZPO, Anfechtung der Anpassung eines Titels
§ 1114 ZPO
Zivilprozessordnung
Bundesrecht
Abschnitt 7 – Anerkennung und Vollstreckung nach der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 → Titel 2 – Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Titel im Inland
§ 1114 ZPO – Anfechtung der Anpassung eines Titels
Für die Anfechtung der Anpassung eines Titels (Artikel 54 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012) sind folgende Rechtsgrundlagen entsprechend anzuwenden:
Zu § 1114: Angefügt durch G vom 8. 7. 2014 (BGBl I S. 890).