Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 1091 ZPO, Einleitung des Streitverfahrens
§ 1091 ZPO
Zivilprozessordnung
Bundesrecht
Abschnitt 5 – Europäisches Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 → Titel 2 – Einspruch gegen den Europäischen Zahlungsbefehl
§ 1091 ZPO – Einleitung des Streitverfahrens
§ 697 Abs. 1 bis 3 gilt entsprechend.
Zu § 1091: Angefügt durch G vom 30. 10. 2008 (BGBl I S. 2122).