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BFH, 22.01.1976 - V B 76/75 - Prüfung eines Steuerbescheides; Hinterzogene Beträge; Gegenstand der Festsetzung; Verdacht der Steuerhinterziehung; Verjährungsfrist; Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheides; Ernstliche Zweifel; Hauptsacheverfahren
Bundesfinanzhof
Beschl. v. 22.01.1976, Az.: V B 76/75
Prüfung eines Steuerbescheides; Hinterzogene Beträge; Gegenstand der Festsetzung; Verdacht der Steuerhinterziehung; Verjährungsfrist; Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheides; Ernstliche Zweifel; Hauptsacheverfahren
Fundstellen:
BFHE 117, 526 - 531
BStBl II 1976, 250
DB 1976, 900 (Volltext mit amtl. LS u. Anm.)
DStR 1976, 257 (amtl. Leitsatz)
BFH, 22.01.1976 - V B 76/75
Amtlicher Leitsatz:
Betrifft die nach § 69 Abs. 3 FGO vorzunehmende Prüfung einen Steuerbescheid, der hinterzogene Beträge i. S. des § 144 AO zum Gegenstand seiner Festsetzung hat, so schließt bereits der hinreichende Verdacht einer Steuerhinterziehung ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Steuerbescheides bezüglich der Anwendung einer Verjährungsfrist von zehn Jahren aus. Es muß der abschließenden Prüfung im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben, ob der Steuerpflichtige eine Steuerhinterziehung begangen hat (Fortführung von BFH-Urteil vom 10. Oktober 1972 VII R 117/69, BFHE 107, 168, BStBl II 1973, 68).
Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BFH - 22.01.1976 - AZ: V B 75/75