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BFH, 24.08.1990 - X R 46/90 - Öffentlichkeit des finanzgerichtlichen Verfahrens; Befolgung der Vorschriften; Beteiligter; Wirksamer Verzicht
Bundesfinanzhof
Beschl. v. 24.08.1990, Az.: X R 46/90
Öffentlichkeit des finanzgerichtlichen Verfahrens; Befolgung der Vorschriften; Beteiligter; Wirksamer Verzicht
Verfahrensgang:
vorgehend:
Schleswig-Holsteinisches FG
Fundstellen:
BFHE 161, 427 - 429
BB 1990, 2255 (amtl. Leitsatz)
BStBl II 1990, 1032 (Volltext mit amtl. LS)
DB 1990, 2407 (amtl. Leitsatz)
HFR 1991, 156 (Volltext mit amtl. LS)
BFH, 24.08.1990 - X R 46/90
Amtlicher Leitsatz:
Auf die Befolgung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des finanzgerichtlichen Verfahrens kann ein Beteiligter wirksam verzichten (Anschluß an BVerwG-Beschluß vom 4. November 1977 IV C 71/77, HFR 1978, 174).
Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BFH - 24.08.1990 - AZ: X R 45/90