Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Zu § 7b SGB XI Tit. 2 RdSchr. vom 20.12.2022, Beratung durch die Pflegekassen
Zu § 7b SGB XI Tit. 2 RdSchr. vom 20.12.2022
Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI
Zu § 7b SGB XI – Pflicht zum Beratungsangebot und Beratungsgutscheine
Zu § 7b SGB XI Tit. 2 RdSchr. vom 20.12.2022 – Beratung durch die Pflegekassen
Beabsichtigt die Pflegekasse das Beratungsangebot selbst umzusetzen, ist die Durchführung der Beratung nach § 7a SGB XI unter Angabe einer konkreten Kontaktperson innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzubieten. Die Frist beginnt am Tag nach Eingang des Antrags. Fällt der Tag des Fristablaufs auf einen Sonntag oder Feiertag, läuft die Frist am darauf folgenden Werktag ab. Das Angebot ist konkret an den Antragsteller zu richten. Antragsteller ist immer der Versicherte, der den Antrag gestellt hat oder für den der Antrag von einem Dritten als Vertreter gestellt wurde. Der Begriff des Antragstellers wird auch an anderer Stelle im XI. Buch des Sozialgesetzbuches - z. B. in § 18 Abs. 2 Satz 1 SGB XI - synonym für die Versicherten verwendet, die den Anspruch geltend machen oder für die er geltend gemacht wurde.
Für das Angebot eines Termins zur Durchführung der Pflegeberatung innerhalb von zwei Wochen ist es erforderlich, dem Versicherten einen konkreten Termin anzubieten. Um die Zeitplanung des Versicherten bei der Terminvergabe besser berücksichtigen zu können, ist auch eine Terminvereinbarung möglich. Auf Wunsch des Versicherten kann der Beratungstermin auch außerhalb der 2-Wochen-Frist liegen. Über die Möglichkeit eines Beratungsgesprächs nach Ablauf der 2-Wochen-Frist ist der Versicherte zu informieren.
Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI erfolgt in der Geschäftsstelle, telefonisch oder auf Wunsch des Versicherten in der häuslichen Umgebung (vgl. Ziffer 3 zu § 7a SGB XI). Der Versicherte ist auf diese Möglichkeiten hinzuweisen.