Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Zu § 43c SGB XI Tit. 8 RdSchr. vom 20.12.2022, Leistungszuschlag in nicht zugelassenen vollstationären Pflegeeinrichtungen
Zu § 43c SGB XI Tit. 8 RdSchr. vom 20.12.2022
Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI
Zu § 43c SGB XI – Begrenzung des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen
Zu § 43c SGB XI Tit. 8 RdSchr. vom 20.12.2022 – Leistungszuschlag in nicht zugelassenen vollstationären Pflegeeinrichtungen
Pflegebedürftige Personen in nicht zugelassenen Pflegeeinrichtungen (keine Einrichtungen und Räumlichkeiten i. S. d. § 71 Abs. 4 SGB XI) haben keinen Anspruch auf den Leistungszuschlag, da sie keine Leistungen der vollstationären Pflege nach § 43 SGB XI beziehen.