Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Die Inhalte des Bereichs „Fachwissen SV“ geben Ihnen kostenlos Auskunft zu allen Themen der Sozialversicherung. Sie sind ein exklusives Angebot für eingeloggte Nutzer.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
Tit. 6.1.1 RdSchr. vom 17.10.2022, Allgemeines
Tit. 6.1.1 RdSchr. vom 17.10.2022
Gemeinsames Rundschreiben "Haushaltsscheck-Verfahren"
Tit. 6 – Datenmeldungen an die Renten- und Unfallversicherung → Tit. 6.1 – Meldungen an die Datenstelle der Rentenversicherung
Tit. 6.1.1 RdSchr. vom 17.10.2022 – Allgemeines
Das zwischen den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung festgelegte Verfahren zur Ermittlung, Erfassung und Weiterleitung der Meldedaten für Arbeitnehmer durch die Einzugsstellen gilt grundsätzlich auch bei Verwendung eines Haushaltsschecks.