Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 2.3.4 RdSchr. vom 29.09.2022, Sonstige Einkünfte
Tit. 2.3.4 RdSchr. vom 29.09.2022
Grundsätzliche Hinweise Gesamteinkommen im Sinne der Regelungen über die Familienversicherung
Tit. 2 – Gesamteinkommen → Tit. 2.3 – Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten
Tit. 2.3.4 RdSchr. vom 29.09.2022 – Sonstige Einkünfte
Zu den sonstigen Einkünften im Sinne des § 22 EStG gehören unter anderem Einkünfte aus Leibrenten (vgl. Ausführungen zu 2.3.4.1), Einkünfte aus Unterhaltsleistungen (vgl. Ausführungen zu 2.3.4.2), Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften, Einkünfte aus sonstigen Leistungen (zum Beispiel Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände) und Einkünfte aus Abgeordnetenbezügen.