Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 4.5.5.3 RdSchr. vom 07.09.2022, AU-Beginn nach Ablauf des Kurzarbeitergeld-Anspruchszeitraums
Tit. 4.5.5.3 RdSchr. vom 07.09.2022
Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGB V und zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII
Tit. 4.5 – Höhe des Krankengeldes für Leistungsbezieher nach dem SGB III → Tit. 4.5.5 – Kurzarbeitergeld
Tit. 4.5.5.3 RdSchr. vom 07.09.2022 – AU-Beginn nach Ablauf des Kurzarbeitergeld-Anspruchszeitraums
(1) Zu diesem Zeitpunkt handelt es sich nicht um einen SGB III-Leistungsbezug. Die Kurzarbeit hat in diesen Fällen keinen Einfluss auf die Krankengeldberechnung. Zur grundsätzlichen Berechnung des Krankengeldes wird auf die Ausführungen unter 4.1 "Höhe des Krankengeldes aus Arbeitsentgelt" verwiesen.
(2) Das Kurzarbeitergeld soll sich nicht mindernd auf die Krankengeldberechnung auswirken, sofern im Bemessungszeitraum Kurzarbeitergeld bezogen wurde.