Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 4.5.3 RdSchr. vom 07.09.2022, Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung
Tit. 4.5.3 RdSchr. vom 07.09.2022
Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGB V und zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII
Tit. 4 – Höhe des Krankengeldes → Tit. 4.5 – Höhe des Krankengeldes für Leistungsbezieher nach dem SGB III
Tit. 4.5.3 RdSchr. vom 07.09.2022 – Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung
Die Aussagen unter 4.5.1 "Arbeitslosengeld nach dem SGB III" und 4.5.2 "Teilarbeitslosengeld" gelten entsprechend für das Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung. Da neben dem Bezug des Arbeitslosengeldes regelmäßig noch Arbeitsentgelt bezogen wird ist dabei zu beachten, dass das geltende Höchstkrankengeld insgesamt nicht überschritten wird.