Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 3.2.2.1.1 RdSchr. vom 07.09.2022, Bemessungszeitraum
Tit. 3.2.2.1.1 RdSchr. vom 07.09.2022
Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGB V und zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII
Tit. 3.2.2 – Nichtarbeitnehmende → Tit. 3.2.2.1 – Hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige
Tit. 3.2.2.1.1 RdSchr. vom 07.09.2022 – Bemessungszeitraum
Hinsichtlich des Arbeitseinkommens ist kein Bemessungszeitraum vorgegeben.