Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 2.1.1.1.1.5 RdSchr. vom 07.09.2022, Zulässige Beschäftigung während einer Elternzeit
Tit. 2.1.1.1.1.5 RdSchr. vom 07.09.2022
Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGB V und zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII
Tit. 2.1.1.1 – Anspruchsberechtigter Personenkreis → Tit. 2.1.1.1.1 – Arbeitnehmende (Arbeiter, Angestellte)
Tit. 2.1.1.1.1.5 RdSchr. vom 07.09.2022 – Zulässige Beschäftigung während einer Elternzeit
Üben Versicherte während ihrer Elternzeit eine zulässige Beschäftigung aus, besteht ein Anspruch auf Krankengeld für diese Beschäftigung, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt werden. Hiervon abzugrenzen sind Ansprüche aus einer Versicherung nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V (siehe 2.1.1.1.9 "Fortbestand einer Mitgliedschaft nach § 192 SGB V").