Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 2.1.1.5 RdSchr. vom 07.09.2022, Vorliegen eines Beschäftigungsverbotes
Tit. 2.1.1.5 RdSchr. vom 07.09.2022
Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGB V und zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII
Tit. 2.1 – Anspruchsvoraussetzungen → Tit. 2.1.1 – Versicherte
Tit. 2.1.1.5 RdSchr. vom 07.09.2022 – Vorliegen eines Beschäftigungsverbotes
Für Zeiten, in denen für Versicherte ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wurde, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Krankengeld. Hintergrund ist, dass diese Zeiten nicht als Arbeitsunfähigkeit gelten (siehe 2.1.3.2 "Sachverhalte, in denen keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt").