Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Die Inhalte des Bereichs „Fachwissen SV“ geben Ihnen kostenlos Auskunft zu allen Themen der Sozialversicherung. Sie sind ein exklusives Angebot für eingeloggte Nutzer.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
BFH, Anhängig - II R 12/22 - Akteneinsicht; Datenschutzgrundverordnung; Bestandskraft; Ermessen
Bundesfinanzhof
Anhängig, Az.: II R 12/22
Akteneinsicht; Datenschutzgrundverordnung; Bestandskraft; Ermessen
Verfahrensgang:
vorgehend:
FG Niedersachsen - 18.03.2022 - AZ: 7 K 11127/18
Hinweis:
20-01-2023
Erledigung durch:
Abgabe, Neues Aktenzeichen: IX R 21/22
Anmerkung:
Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: IX R 21/22
Rechtsfrage:
Steht einem Steuerpflichtigen ein Anspruch auf Akteneinsicht in die Einkommensteuerakte 2015 im Nachgang zur zwischenzeitlich bereits eingetretenen Bestandskraft des Einkommensteuerbescheides 2015 nach den Grundsätzen einer Ermessensentscheidung durch die Finanzbehörde und nach den Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung zu?